• Kfz-Sachverständiger | Neustadt
    Unfallgutachten vor Ort
    Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug, auch wenn es nach dem Unfall nicht mehr fährt.
    Kfz-Sachverständiger misst die Lackschichtdicke an einem Fahrzeug, Kundin daneben

Kfz-Gutachter Neustadt an der Weinstraße

Als Kfz-Sachverständige in Neustadt an der Weinstraße erstellen wir Unfallgutachten, Wertgutachten und Beweissicherungen. Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug, auch wenn es nach dem Unfall nicht mehr fährt.

Unabhängig und neutral

Wir arbeiten nicht im Auftrag der Versicherung, sondern ausschließlich für eine korrekte Bewertung Ihres Schadens.

Begutachtung vor Ort

Steht das Fahrzeug nach dem Unfall fest, fahren wir hin. Um Abschleppen oder Termine müssen Sie sich nicht kümmern.

Vollständige Schadenaufnahme

Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Ausfalldauer in einem Dokument.

Kfz-Gutachten in Neustadt und Umgebung

Unser Büro in der Nachtweide 12 liegt zentral für die Weinstraße und die angrenzende Vorderpfalz. Entscheidend ist ohnehin etwas anderes: Der Schaden muss aufgenommen werden, bevor jemand daran arbeitet.

Neustadt verbindet enge Ortsdurchfahrten in den Weindörfern mit der stark befahrenen B39 und der A65. Entsprechend sieht aus, was bei uns auf dem Hof steht: Auffahrschäden aus dem Rückstau, Streifschäden in schmalen Gassen, Parkrempler von den Veranstaltungsflächen.

Welche Gutachten wir erstellen

Unfallgutachten

  • Schadenaufnahme mit Lichtbildern und Kalkulation nach Herstellervorgaben
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert am regionalen Markt
  • merkantile Wertminderung
  • Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer für Nutzungsausfall oder Mietwagen

Wertgutachten

  • Zeitwert für Verkauf, Erbfall oder Versicherung
  • Bewertung von Sonderausstattung und Umbauten
  • Bewertung nach Reparatur oder Instandsetzung
  • Einordnung des Fahrzeugwerts vor Verkauf oder Ankauf

Beweissicherung

  • Dokumentation vor Reparatur oder Rückgabe
  • Abgrenzung von Alt- und Neuschäden
  • Prüfung, ob Schäden zum geschilderten Hergang passen
  • Nachweise für die Auseinandersetzung mit der Gegenseite

Nachtragsgutachten

  • wenn sich beim Zerlegen weitere Schäden zeigen
  • Ergänzung der ursprünglichen Kalkulation
  • Grundlage für die Nachmeldung bei der Versicherung
  • Abstimmung direkt mit der Werkstatt

Alle Leistungen im Überblick finden Sie unter Kfz-Gutachten. Wohnmobile und Caravans behandeln wir auf einer eigenen Seite: Wohnmobil-Gutachter Neustadt.

Erst begutachten, dann reparieren

Mit der Instandsetzung verschwindet der Beweis. Bestreitet die Gegenseite später den Umfang des Schadens oder den Hergang, lässt sich der ursprüngliche Zustand nicht mehr rekonstruieren. Die wenigen Tage bis zum Termin wiegen deutlich leichter als der Verlust an Beweiskraft.

In vier Schritten zu Ihrem Gutachten

1

Schaden melden

Formular ausfüllen oder anrufen. Fotos laden Sie gleich mit hoch.

2

Termin abstimmen

Wir fahren hin, oder Sie bringen das Fahrzeug bei uns vorbei.

3

Begutachtung

Aufnahme des Schadens, Lichtbilder, Fahrzeugdaten und Vorschäden vor Ort.

4

Gutachten erhalten

Sie bekommen das Gutachten, auf Wunsch geht es direkt an Versicherung und Anwalt.

Was Sie zum Termin bereithalten

  • Zulassungsbescheinigung Teil I, umgangssprachlich Fahrzeugschein
  • Angaben zum Unfallhergang mit Datum und Ort
  • Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners
  • Aktenzeichen der Polizei, sofern aufgenommen wurde
  • Unterlagen zu Vorschäden und zurückliegenden Reparaturen

Für Unfallgeschädigte

  • Sie wählen den Sachverständigen, nicht die gegnerische Versicherung.
  • Bei unverschuldetem Unfall trägt die Gegenseite in der Regel die Gutachterkosten.
  • Vorschäden offen angeben – reparierte Vorschäden mindern den Anspruch nicht.
  • Die Gutachterkosten rechnen wir auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab.
  • Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ersetzt kein Gutachten.

Gerichtliche Verfahren

Für Neustadt entscheidet das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße. Gutachten im Auftrag eines Gerichts sind ein eigener Auftrag mit anderer Rolle: Gerichtsgutachten.

Qualifikation und Nachweise

Schulungen, Anerkennungen und Mitgliedschaften sind einzeln belegt und einsehbar: Qualifikation.

Büro und Einsatzgebiet

Büro Neustadt an der Weinstraße

Nachtweide 12

67433 Neustadt an der Weinstraße

06321 6761240

Bad Dürkheim und Umgebung

Einsatzgebiet

wir kommen zu Ihnen

06321 6761240

Haßloch und Deidesheim

Einsatzgebiet

wir kommen zu Ihnen

06321 6761240

Edenkoben und Landau

Einsatzgebiet

wir kommen zu Ihnen

06321 6761240

Ein eigenes Büro unterhalten wir in Neustadt an der Weinstraße. In den übrigen genannten Orten führen wir die Begutachtung vor Ort durch, dort besteht keine Niederlassung.

Häufige Fragen zum Kfz-Gutachten

Wer zahlt den Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall?

Bei klarer Haftung trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten. Sie beauftragen den Sachverständigen selbst und sind nicht verpflichtet, den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu nehmen. Bei Mitverschulden wird der Betrag entsprechend der Haftungsquote geteilt.

Wie lange dauert es bis zum fertigen Gutachten?

Die Besichtigung dauert je nach Schadenbild etwa 30 bis 60 Minuten. Die Ausarbeitung dauert danach meist wenige Werktage. Bei Großschäden oder unklarer Vorschadenlage kann es länger dauern.

Reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt?

Nein. Ein Kostenvoranschlag beziffert nur die Reparaturkosten. Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und Reparaturdauer fehlen darin. Wer allein darauf abrechnet, verschenkt meist Wertminderung und Nutzungsausfall. Und er ist ein Angebot, kein Beweismittel.

Was ist bei einem Bagatellschaden?

Bei sehr geringen Schäden kann die Erstattung der Gutachterkosten strittig sein. Eine feste Wertgrenze gibt es nicht, Gerichte beurteilen das unterschiedlich. Rufen Sie im Zweifel an – wir sehen uns den Schaden an und sagen Ihnen offen, ob sich ein Gutachten lohnt.

Muss ich das Fahrzeug zu Ihnen bringen?

Nein. Sagen Sie uns, wo das Fahrzeug gerade steht – in der Garage, beim Abschleppdienst oder in der Werkstatt. Wenn Sie lieber ins Büro kommen, geht das natürlich auch.

Die Angaben zur Kostentragung sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Rechtsberatung. Wir sind Kfz-Sachverständige, keine Rechtsanwälte. Stand: August 2026.

Unfallschaden am Fahrzeug? Melden Sie ihn online oder rufen Sie an – wir stimmen den Termin direkt ab.