Gasprüfung Wohnmobil und Caravan nach DVGW G 607

Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen, Reisemobilen, Caravans und Freizeitfahrzeugen

Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen, Reisemobilen und Caravans müssen sicher, dicht und ordnungsgemäß betrieben werden. Die G 607 Gasprüfung dient der Kontrolle der Flüssiggasanlage und ist ein wichtiger Bestandteil der Betriebssicherheit von Freizeitfahrzeugen.

SVB Gramsch führt Gasprüfungen nach DVGW Arbeitsblatt G 607 für Wohnmobile, Reisemobile, Caravans und weitere Freizeitfahrzeuge durch. Die Prüfung erfolgt strukturiert, nachvollziehbar und mit entsprechender Dokumentation für Fahrzeughalter, Versicherungen, Verkauf oder weitere Nachweise.

G 607 Gasprüfung für sichere Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen, Reisemobilen und Caravans

Was ist die G 607 Gasprüfung?

Die G 607 Gasprüfung ist die Prüfung von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken genutzten Fahrzeugen. Geprüft werden unter anderem Dichtheit, Betriebssicherheit, Leitungen, Anschlüsse, Absperreinrichtungen, Regler, Schläuche und gasbetriebene Geräte.

Seit dem 19. Juni 2025 ist die regelmäßige Gasprüfung für entsprechende Flüssiggasanlagen gesetzlich verpflichtend. Die Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung durchzuführen und muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.

Ziel der Prüfung ist es, sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen und den ordnungsgemäßen Zustand der Flüssiggasanlage nachvollziehbar zu dokumentieren.

Leistungen bei der G 607 Gasprüfung

  • Prüfung nach DVGW Arbeitsblatt G 607

    für Wohnmobile, Reisemobile, Caravans und Freizeitfahrzeuge mit Flüssiggasanlage

  • Kontrolle der Flüssigkeitsanlage

    Prüfung von Leitungen, Reglern, Schläuchen, Absperreinrichtungen, Anschlüssen und Geräten

  • Dichtheits- und Funktionsprüfung

    zur Beurteilung der Betriebssicherheit der Gasanlage

  • Prüfung nach aktueller Rechtslage

    gesetzliche Prüfpflicht seit dem 19. Juni 2025 berücksichtigen

  • Dokumentation der Prüfung

    mit Prüfbericht, Nachweis und Prüfplakette bei bestandener Prüfung

  • Terminabstimmung und Vor-Ort-Möglichkeit

    je nach Fahrzeug, Standort und organisatorischer Abstimmung

Einsatzgebiete für G 607 Gasprüfungen

SVB Gramsch führt G 607 Gasprüfungen an mehreren Standorten sowie nach Abstimmung auch überregional durch. Die Prüfung kann – je nach Fahrzeug, Standort und Terminlage – am Bürostandort, am Fahrzeugstandort oder an einem geeigneten Prüfplatz erfolgen.

Einsatzgebiete sind insbesondere:

  • Neustadt an der Weinstraße
  • Dannstadt-Schauernheim
  • Rhein-Neckar-Region
  • Rheinland-Pfalz
  • Baden-Württemberg / Stuttgart
  • Hamburg
  • bei Bedarf weitere Regionen nach Absprache

Fachgerechte Prüfung und nachvollziehbare Dokumentation

  • Sachkundige Durchführung

    Prüfung durch qualifizierte und fachkundige Prüfer

  • Klare Prüfergebnisse

    verständliche Rückmeldung zum Zustand der Flüssiggasanlage

  • Nachvollziehbare Dokumentation

    Prüfbericht und Nachweis für Ihre Unterlagen

  • Hinweise bei festgestellten Mängeln

    klare Benennung prüfrelevanter Auffälligkeiten

  • Persönliche Terminabstimmung

    direkte Abstimmung zum Fahrzeug, Standort und Prüfablauf

Was kostet eine G 607 Gasprüfung?

Die Prüfung kostet 119 Euro pauschal - unabhängig davon, ob es sich um ein Wohnmobil, ein Reisemobil, einen Wohnwagen oder einen Caravan handelt.

Gasprüfung nach G 607

119 €Pauschalpreis inkl. Umsatzsteuer

  • gleicher Preis für Wohnmobil, Reisemobil, Wohnwagen und Caravan
  • Prüfung der gesamten Flüssiggasanlage
  • Dichtheits- und Funktionsprüfung
  • Prüfbescheinigung, Eintrag im Prüfbuch und Plakette

Prüfung am Fahrzeugstandort

Nach Vereinbarungzuzüglich zum Pauschalpreis

  • Termin bei Ihnen, in der Werkstatt oder am Stellplatz
  • Aufwand abhängig von Entfernung und Terminlage
  • Preis wird vorab verbindlich abgestimmt

Die Beseitigung festgestellter Mängel gehört nicht zur Prüfung. Wird danach eine Nachprüfung nötig, stimmen wir den Aufwand vorab mit Ihnen ab.

So läuft die Gasprüfung ab

Die Prüfung findet in einem Termin statt. Damit sie ohne zweiten Anlauf abgeschlossen werden kann, muss die Flüssiggasanlage betriebsbereit vorgeführt werden.

Das sollten Sie bereithalten

  • angeschlossene und ausreichend gefüllte Gasflasche
  • alle gasbetriebenen Geräte funktionsbereit, also Heizung, Kocher, Kühlschrank und Backofen
  • gelbes Prüfbuch, sofern vorhanden
  • Unterlagen zu Umbauten oder nachträglich eingebauten Geräten
  • Zugang zu Gaskasten, Leitungen und Absperreinrichtungen

Das Ergebnis besprechen wir direkt im Anschluss mit Ihnen. Sind Mängel vorhanden, benennen wir konkret, was zu beheben ist.

Häufige Fragen zur Gasprüfung

Wie oft ist die Gasprüfung fällig?

Alle zwei Jahre. Zusätzlich vor der erstmaligen Inbetriebnahme einer Anlage sowie vor der Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen, also etwa nach Umbauten an der Gasanlage.

Seit wann ist die Prüfung Pflicht?

Mit dem 19. Juni 2025 gilt der neue § 60 StVZO "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" vollumfänglich. Er wurde im Juni 2024 in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung aufgenommen, danach lief eine zwölfmonatige Übergangsfrist.

Gilt das auch für Wohnwagen und Caravans?

Ja. Früher war die Prüfung bei Wohnanhängern freiwillig und bei Wohnmobilen nur dann vorgeschrieben, wenn die Gasheizung während der Fahrt genutzt wurde. Seit dem 19. Juni 2025 gilt sie für alle Freizeitfahrzeuge mit fest eingebauter Flüssiggasanlage - unabhängig davon, ob die Anlage während der Fahrt in Betrieb ist.

Ist die Gasprüfung Teil der Hauptuntersuchung?

Nein. Sie ist eine eigenständige Prüfung und wird unabhängig von der HU durchgeführt. Beide Termine können zeitlich zusammenfallen, sind rechtlich aber getrennt.

Was gilt für ein abgemeldetes Fahrzeug?

Die Prüfpflicht bezieht sich auf die Flüssiggasanlage, nicht auf die Zulassung. Auch bei vorübergehend abgemeldeten Fahrzeugen bleibt sie deshalb bestehen, sobald die Anlage betrieben wird.

Was passiert bei abgelaufener Prüfung?

Wer der Prüfpflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Unabhängig davon kann eine fehlende oder abgelaufene Prüfung im Schadenfall gegenüber der Versicherung und bei der Nutzung von Stellplätzen zum Problem werden.

Wer darf die Gasprüfung durchführen?

Anerkannte Sachkundige nach DVGW Arbeitsblatt G 607 (A). Die Prüfung ist nicht an eine Überwachungsorganisation gebunden und kann auch von unabhängigen Sachkundigen vorgenommen werden. Unsere Nachweise finden Sie unter Qualifikation.

Gilt das auch für Imbisswagen und Verkaufsfahrzeuge?

Für gewerblich genutzte Fahrzeuge gilt ein eigenes Regelwerk. Flüssiggasanlagen in Foodtrucks, Imbisswagen und Verkaufsständen werden nach den Vorgaben des Arbeitsschutzes geprüft. Dazu finden Sie alles unter DGUV-Prüfungen gewerblicher Gasanlagen.

Prüftermin für Ihr Wohnmobil, Reisemobil oder Ihren Caravan? Wir stimmen Standort und Termin mit Ihnen ab.

G 607 Gasprüfung mit Fachkompetenz, Prüfnachweis und klarer Dokumentation

Für sichere Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen, Reisemobilen und Caravans.

Fahrzeughalter von Wohnmobilen, Reisemobilen und Caravans mit Flüssiggasanlage müssen die regelmäßige Prüfung der Anlage sicherstellen. Die Gasprüfung nach G 607 ist unabhängig von der Hauptuntersuchung und dient der Betriebssicherheit der Flüssiggasanlage.

Eine gültige Prüfung schafft Klarheit über den Zustand der Anlage und kann bei Verkauf, Versicherung, Stellplatznutzung oder sonstigen Nachweisen von Bedeutung sein.

Termin für G 607 Gasprüfung anfragen

Sie benötigen eine G 607 Gasprüfung für Ihr Wohnmobil, Reisemobil oder Ihren Caravan? Senden Sie uns die wichtigsten Informationen zum Fahrzeug und zur vorhandenen Flüssiggasanlage. Wir stimmen den möglichen Prüftermin und den passenden Standort mit Ihnen ab.