Gewerbliche Gasanlagenprüfung
gemäß DGUV-Regel 110-010
Wo Flüssiggas im gewerblichen oder öffentlichen Umfeld zum Einsatz kommt, ist Sicherheit oberstes Gebot – diese steht nicht nur im Fokus des Gesetzgebers, sondern auch im Interesse Ihrer Mitarbeitenden, Kunden und Gäste.
Die Prüfung gewerblich betriebener, mobiler Flüssiggasanlagen gemäß DGUV-Regel 110-010 ist ein zentraler Bestandteil der gesetzlichen Betreiberverantwortung.
Ich bin Daniel Gramsch, geprüfter Sachverständiger für Flüssiggasanlagen, spezialisiert auf die sicherheitstechnische Überprüfung gemäß DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“.
Mit Standorten in Neustadt an der Weinstraße, Dannstadt-Schauernheim, Weil der Stadt (Stuttgart) und Oststeinbek (Hamburg) betreue ich mit meinem Team Kunden in Rheinland-Pfalz, der Metropolregion Rhein-Neckar, Baden-Württemberg, Hamburg – und auf Wunsch bundesweit.

