Kfz-Gutachter Mannheim
In Mannheim erstellen wir Unfallgutachten, Wohnmobil-Gutachten, Wertgutachten und Gutachten für Gerichte. Unser Büro liegt in der Schwarzwaldstraße 107. Nach einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten für Sie kostenlos.
Für Sie kostenlos
Unverschuldeter Unfall? Dann zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers das Gutachten. Das gilt für Pkw genauso wie für Wohnmobil und Wohnwagen.
Begutachtung vor Ort
Steht das Fahrzeug in der Werkstatt, beim Abschleppdienst oder vor Ihrer Tür, kommen wir dorthin.
Gerichtsgutachten
Für Amts- und Landgerichte in Zivilverfahren und selbständigen Beweisverfahren. Schwerpunkt Wohnmobile und Caravans, ebenso Pkw und Lkw.
Kfz-Gutachten in Mannheim und der Rhein-Neckar-Region
Von unserem Büro in Mannheim aus betreuen wir auch Heidelberg, Ludwigshafen, Viernheim, Weinheim, Schwetzingen und Hockenheim. Nach einem Unfall zählt vor allem eines: Der Schaden muss aufgenommen werden, bevor jemand daran arbeitet. Rufen Sie an oder melden Sie den Schaden online, den Termin stimmen wir direkt mit Ihnen ab.
Welche Gutachten wir in Mannheim erstellen
Unfallgutachten
- Schadenaufnahme mit Lichtbildern und Kalkulation nach Herstellervorgaben
- Wiederbeschaffungswert und Restwert
- merkantile Wertminderung
- Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer für Nutzungsausfall oder Mietwagen
Wohnmobile und Wohnwagen
- Haftpflicht- und Kaskoschäden an Reisemobilen und Caravans
- Aufbau, Dichtigkeit und Feuchtigkeit
- Wertermittlung vor Kauf oder Verkauf
- Beweissicherung bei Mängeln nach Kauf oder Reparatur
Gerichtsgutachten
- Gutachten im Auftrag von Amts- und Landgerichten
- selbständige Beweisverfahren
- Fragen zu Schadenumfang, Hergang und Reparaturqualität
- Wohnmobile, Caravans und Sonderfahrzeuge
Beweissicherung und Wertgutachten
- Dokumentation vor Reparatur, Verkauf oder Rückgabe
- Abgrenzung von Alt- und Neuschäden
- Zeitwert für Verkauf, Erbfall oder Versicherung
- Bewertung von Sonderausstattung und Umbauten
Alle Leistungen im Überblick: Kfz-Gutachten, Wohnmobil-Gutachten und Gerichtsgutachten. Für Reisemobile in der Region gibt es außerdem die Seite Wohnmobil-Gutachter Rhein-Neckar.
Erst begutachten, dann reparieren
Nach der Reparatur lässt sich der ursprüngliche Zustand nicht mehr nachweisen. Bestreitet die Gegenseite später Umfang oder Hergang des Schadens, fehlt dann der Beweis. Lassen Sie den Schaden deshalb zuerst aufnehmen.
In vier Schritten zu Ihrem Gutachten
Schaden melden
Online-Formular, Anruf oder WhatsApp. Fotos können Sie direkt mitschicken.
Termin abstimmen
Im Büro Mannheim oder dort, wo das Fahrzeug steht.
Begutachtung
Schadenaufnahme mit Lichtbildern, Fahrzeugdaten und Vorschäden.
Gutachten erhalten
Digital an Sie, auf Wunsch direkt an Versicherung und Anwaltskanzlei.
Was Sie zum Termin bereithalten
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Datum und Ort des Unfalls, kurze Schilderung des Hergangs
- Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners
- Aktenzeichen der Polizei, falls der Unfall aufgenommen wurde
- Unterlagen zu Vorschäden und früheren Reparaturen
Gut zu wissen
- Nach einem unverschuldeten Unfall wählen Sie den Sachverständigen selbst.
- Unverschuldeter Unfall: Das Gutachten zahlt die Versicherung des Unfallverursachers. Für Sie ist es kostenlos.
- Ein Kostenvoranschlag ersetzt kein Gutachten.
- Die Gutachterkosten rechnen wir auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab.
- Beweissicherungs- und Wertgutachten sind keine Haftpflichtgutachten. Hier tragen Sie als Auftraggeber die Kosten.
Gerichtliche Verfahren
In Mannheim sind das Amtsgericht und das Landgericht Mannheim zuständig. Gutachten im Auftrag eines Gerichts sind ein eigener Auftrag mit anderer Rolle: Gerichtsgutachten.
Qualifikation und Nachweise
Schulungen, Anerkennungen und Mitgliedschaften sind einzeln belegt: Qualifikation.
Büro Mannheim und Einsatzgebiet
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 bis 19:00 Uhr, Samstag 09:00 bis 18:00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin. Weitere Büros: Neustadt an der Weinstraße, Dannstadt-Schauernheim, Weil der Stadt und Oststeinbek.
Häufige Fragen
Ist das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall kostenlos?
Ja. Trifft Sie keine Schuld, zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers das Gutachten, für Sie ist es kostenlos. Das gilt auch für Wohnmobile und Wohnwagen. Sie dürfen den Sachverständigen selbst beauftragen und müssen den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter nicht nehmen. Bei einer Mitschuld wird nur der Anteil erstattet, für den die Gegenseite haftet.
Kommen Sie auch nach Heidelberg oder Ludwigshafen?
Ja. Wir begutachten das Fahrzeug dort, wo es steht: in der Werkstatt, beim Abschleppdienst oder bei Ihnen zu Hause. Sie können es auch ins Büro in der Schwarzwaldstraße bringen.
Begutachten Sie auch Wohnmobile und Wohnwagen?
Ja. Reisemobile und Caravans sind ein Schwerpunkt unseres Büros, vom Unfallschaden über Feuchtigkeit im Aufbau bis zur Wertermittlung.
Lohnt sich ein Gutachten bei einem kleinen Schaden?
Bei sehr geringen Schäden kann die Erstattung der Gutachterkosten strittig sein. Eine feste Grenze gibt es nicht. Rufen Sie im Zweifel an, wir sagen Ihnen offen, ob sich ein Gutachten lohnt.
Die Angaben zur Kostentragung sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Rechtsberatung. Stand: November 2026.
Schaden am Fahrzeug? Melden Sie ihn online oder rufen Sie an, wir stimmen den Termin direkt ab.

